Zeitstrahl

    Augsburger Religionsfriede

    1555

    Was ist der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden?

    Cuius regio, cuius religio

    Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555 gab den Landesfürsten endgültig das Recht, auf ihrem Gebiet die Konfession zu bestimmen. "Cuius regio, eius religio" wurde zur Grundlage. Das bedeutet übersetzt: "Wessen Gebiet, dessen Religion".
     

    Religionsfreiheit für die Landesherren

    Dieses Gesetz wurde zwischen Ferdinand, der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen auf dem Reichstag in Augsburg geschlossen. Die lutherischen Reichsstände waren den katholischen nun gleichberechtigt. Die Religionsfreiheit galt jedoch nur für die Reichsstände, also die Fürsten und die Reichsstädte. Die Untertanen mussten sich dem Glauben ihres Landesherrn anschließen oder durften auswandern.

    Die Beschlüsse:

    - die katholische und die lutherische Konfession wurden als gleichberechtigt anerkannt. Das galt nicht für Calvinisten, Täufer und Anhänger Zwinglis

    - die Untertanen waren an die Konfession ihrer Landesherren gebunden. Das führte zur regionalen Verteilung der Konfessionen in Deutschland, die es bis heute gibt: Im Norden sind die meisten Menschen Protestanten, im Süden gibt es mehr Katholiken

    - katholische geistliche Fürsten verloren bei einem Konfessionswechsel ihre Ämter und Reichslehen. Das nennt man auch den "geistlichen Vorbehalt". Die Protestanten sahen dies als Benachteiligung ihrer Religion.

    Die Folgen:

    Der Augsburger Religionsfriede läutete eine lange Periode des Friedens ein. Protestanten und Katholiken leben im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation  relativ friedlich nebeneinander, während etwa in Frankreich oder den Niederlanden erbitterte Kämpfe toben. Erst mit dem Dreißigjährigen Krieg 1618 endete die Friedensperiode.

    Allerdings führte der Augsburger Religionsfrieden auch dazu, dass Karl V. abdankte. Seine Pläne waren gescheitert. Er übergab das Kaisertum seinem Bruder Ferdinand, seinem Sohn Philipp Spanien und die Niederlande.

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