Wer konnte als Hexe verurteilt werden?

    Im Prinzip wirklich jeder und jede. Es genügte eine einfache Anzeige. Konnte man seinen Nachbarn oder seine Nachbarin nicht leiden, dann bezichtigte man ihn oder sie der Hexerei.  So endeten viele private Streitereien vor dem Hexengericht.

    Die Hexen waren schon vor dem Prozess verurteilt

    Die Wahrscheinlichkeit für die angeklagte Person, eine solche Anklage widerlegen zu können, war äußerst gering. In den meisten Hexenprozessen waren die angeblichen Hexen schon verurteilt, bevor es überhaupt zu einem Urteilsspruch kam. Wenn eine angeklagte Frau - es konnte auch ein angeklagter Mann sein - nicht sofort gestand, dann kam es zu einer so genannten "peinlichen Befragung". Das war nichts anderes als Folter. Man quälte die Angeklagten so lange, bis sie zugaben, dass sie irgendetwas getan hätten, was mit Hexerei in Verbindung stand. Viele wussten dabei gar nicht genau, welche Verbrechen sie nun begangen haben sollten. Sie wollten nur den Schmerzen ein Ende setzen. Und ein Geständnis war unbedingt für eine Verurteilung notwendig.

    Die angeblichen Hexen erwartete meist das Todesurteil

    Die angeklagten Hexen durften keinen Besuch empfangen, sie konnten sich auch nicht den Trost eines Priesters holen, was für viele Menschen, die ja sehr gläubig waren, schlimm gewesen ist. Hielt jemand die Folter aus und lieferte kein Geständnis ab, dann deutete man dies wieder als Zeichen für die Besessenheit durch den Teufel. Auch hier gab es kein Entkommen. Nach allen Vernehmungen und Leiden erwartete die meisten als Hexen verurteilten Angeklagten der Tod. So wurden viele auf dem Scheiterhaufen verbrannt.