...Bürger: mit Recht!

    Wer war römischer Bürger?

    Wer in Rom lebte, war entweder ein römischer Bürger (civis) - oder ein Sklave. Allerdings galt das nur für Männer - nur sie besaßen das römische Bürgerrecht. Die Menschen in den Provinzen nahmen eine Stellung dazwischen ein. Sie besaßen weniger Rechte als ein Bürger, waren aber dennoch frei. Es gab unter ihnen den Zugezogenen (peregrinus), den Gast (hospes) und den Bundesgenossen (socius). Wurde ein Sklave von seinem Herrn freigelassen, erhielt er eingeschränkte Bürgerrechte. Seine Kinder, die frei geboren wurden, bekamen dann die vollen Bürgerrechte.

    Die Zeichnung zeigt einen Mann in Toga. Sie war das äußere Kennzeichen der römischen Bürger, denn nur als Bürger durfte man die Toga tragen. Mit 16 Jahren erhielten die Jungen die Toga und damit auch das Wahlrecht der Bürger.

    Auf Lateinisch bedeutet Bürger civis. Von diesem Wort leitet sich unser zivil ab. Ein Zivilist ist ein Bürger, wobei es bei uns im Gegensatz zu Angehörigen des Militärs gebraucht wird.

    Rangordnung

    Unter den römischen Bürgern gab es eine weitere Rangordnung. Ganz oben standen die Senatoren, die gewöhnlich aus den reichen Patrizierfamilien stammten. Diese reichen Adligen stellten auch die Konsuln und andere hohen Ämter. Etwas niedriger standen die Ritter (equestres). Sie waren etwas weniger wohlhabend. Dann kam das gewöhnliche Volk, die plebs. Ihre Mitglieder werden auch Plebejer genannt.
     

    Rechte und Pflichten

    Als römischer Bürger besaß man verschiedene Rechte. Man durfte wählen gehen und sich wählen lassen. Man besaß also das aktive und das passive Wahlrecht. Frauen und Sklaven durften also nicht wählen.

    Man durfte als römischer Bürger die Toga tragen. Man musste weniger oder gar keine Steuern zahlen. Nur als Bürger durfte man Eigentum erwerben und Verträge abschließen. Jedoch war auch eine Pflicht mit dem Bürgerrecht verbunden, nämlich als Legionär zu dienen.