Zeitstrahl

    Wiener Schlussakte

    1820

    Der Deutsche Bund erhielt eine Verfassung

    Die Wiener Schlussakte war das Ergebnis einer Ministerkonferenz, die in Wien stattgefunden hatte. Sie ist ergänzend  zur Deutschen Bundesakte zu verstehen. Dies war die Verfassung des Deutschen Bundes, der schon im Jahr 1815 gegründet worden war. Die Wiener Schlussakte wurde Ende 1819 beschlossen und am 8. Juni 1820 offiziell gültig. Sie wurde zu diesem Zeitpunkt auch von der Bundesversammlung in Frankfurt angenommen. Somit hatte der 1815 geschlossene Deutsche Bund eine Verfassung, die lange Zeit gültig sein sollte.

    Was stand in der Wiener Schlussakte?

    Ein wichtiger Punkt der Schlussakte war, dass der Deutsche Bund Krieg ausschließlich im Verteidigungsfall führen dürfe. Gleichzeitig wurde noch einmal deutlich gemacht, dass das jeweilige Staatsoberhaupt die Macht ausübte und die wichtigen Entscheidungen in den einzelnen Ländern traf. Ausnahmen waren die Stadtstaaten Hamburg, Bremen, Lübeck und Frankfurt.

    Sollte es in einem der Staaten zu Aufständen oder Aufruhr kommen, dann durfte der Deutsche Bund eingreifen, um die bestehenden Verhältnisse wieder zu sichern und die Ordnung wiederherzustellen, ganz im Sinne der Restauration.

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