Die Lage der Ritter
Den Rittern im Reich ging es schlecht. Ihren adligen Lebensstil konnten viele nicht mehr halten. Die Landesherren hatten viele Vorrechte an ihre Höfe gezogen und die Einnahmen aus der Landwirtschaft gingen zurück. Weil es an den Höfen der Landesfürsten immer mehr bürgerliche Beamte gab, wurden die Dienste der Ritter dort auch nicht mehr benötigt. Für Kriege wurden Landsknechte angeworben, sodass die Ritter auch hier nicht mehr benötigt wurden.
Die Ritter schließen sich Luther an
So schlossen sich viele Ritter Luthers Lehre an. Sie erhofften von der Reformation, dass sie die Macht der Landesfürsten eindämmen würde. Aus Luthers Freiheitsbegriff leiteten sie ein Recht ab, sich gegen ungerechte Herrschaftsausübung aufzulehnen. Sie hofften auch darauf, dass die geistlichen Herren und die Klöster enteignet würden und sie davon profitieren könnten.
Franz von Sickingen und Ulrich von Hutten
Franz von Sickingen wurde im August 1522 zum Anführer der Ritter. Zunächst setzte man auf friedlichen Protest. Vor allem Ulrich von Hutten heizte die Stimmung aber auf und forderte den Kampf gegen Fürsten und Geistliche. Hutten war ebenfalls Reichsritter und Vertreter des Humanismus. Er rief zum "Pfaffenkrieg" auf, also zu einem Krieg gegen die Geistlichen.
Belagerung von Trier
Sickingen begann den Ritterkrieg, indem er gegen Trier zog. Eine breite Unterstützung der Ritter blieb jedoch aus. Die Fürsten widersetzten sich. Die Kurfürsten von Trier und der Pfalz sowie der Landgraf von Hessen waren mächtige Gegner der Ritter. So scheiterte die Belagerung Triers im September 1522.
Die Ritter geben auf
Sickingen zog sich zurück und musste im Mai 1523 endgültig aufgeben. Kurz darauf starb er an einer im Kampf erlittenen Verletzung. Auch Ulrich von Hutten musste aufgeben. Über ihn wurde die Reichsacht verhängt und er floh in die Schweiz, wo er im August 1523 starb.
Die Folge
Als Folge des Aufstands waren die Ritter nun politisch noch bedeutungsloser geworden. Viele Familien von am Aufstand beteiligten Rittern mussten sogar ihren Besitz aufgeben.